Wer noch Ende des Jahres 2007 schnell eine Police abgeschlossen hat und so nicht mehr in den Genuss der verbraucherfreundlichen Neuerungen beim Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kam wird seitens der Verbraucherzentralen empfohlen, diese Verträge wenn möglich noch zu lösen um doch noch von diesen zu profitieren.
Natürlich sollte man im Vorfeld prüfen, ob man überhaupt die sich ergebenden Vorteile wie höhere Leistungen aus der Lebensversicherung, eine Offenlegung der Provisionen oder eine kulantere Schadensregelung wünscht.
Wer im Dezember 2007 noch Verträge zu den alten Konditionen unterschrieben hat könne diese laut Verbraucherschützern binnen 2 Wochen widerrufen, bei Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen binnen 30 Tagen. Diese Frist setzt ab dem Zeitpunkt ein, wenn die Police sowie alle anderen Informationen beim Verbraucher eingetroffen sind – für einen Widerruf ist nur die rechtzeitige Absendung wichtig.
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