Damit Handwerkerkosten als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend gemacht werden können ist es erforderlich dass die Rechnung eine bestimmte Form hat.
Das heißt, dass es wichtig ist, dass auf der Rechnung Arbeitsleistung und Materialkosten separat ausgewiesen werden müssen, da das Material nicht steuerlich begünstigt ist. Außerdem muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein sowie dass die Rechnungssumme auf das Konto des Betriebes überwiesen wurde / wird, damit die Ausgaben belegbar für das Finanzamt sind.
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