A wohnt in einem Mehrfamilienhaus in der 3. Etage und hat genau vor ihrem Balkon, ziemlich dicht, einen Laubbaum stehen, der jetzt bei der Trockenheit total von klebrigen Läusen befallen ist. Der komplette Balkon klebt schon und A traut sich mit seiner Familie nicht auf den Balkon, weil die Läuse mittlerweile auch auf dem Balkon, auf dem Fensterbrett und auf den Fenstern sitzen. Zumindest die klebrige Flüssigkeit ist überall.
Das Fenster kann A auch nicht öffnen, weil die Zimmerpflanzen sonst auch befallen werden. Einige musste A schon entsorgen. A hat die Fensterbank nun zwar von Zimmerpflanzen befreit, aber trotzdem bleibt ein komisches Gefühl, wenn A die Fenster öffnet. Der Vermieter meint, dass es ganz natürlich ist, dass bei Trockenheit eben auch Läuse auf dem Baum sind und man da nichts dran machen kann. Beim nächsten Gewitter würde es besser werden und er macht nichts daran.
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Ist der Vermieter von A verpflichtet daran was zu machen? Die Wohnung über und unter A ist zur Zeit nicht bewohnt. Er ist also der einzige Mieter, der sich gestört fühlt. Im Erdgeschoß ist nur der Flur.
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:: Diamante
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