vom 10.07.2010
Talkteria: Fahrschüler geblitzt - Wer bekommt die Strafe?
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Fahrschüler geblitzt - Wer bekommt die Strafe?

Forum: Auto & Motorrad

    
A macht gerade den Führerschein und hat seine 3. Fahrstunde. A wurde auf einer Landstraße, wo 70 km/h erlaubt waren mit wahrscheinlich 85 km/h geblitzt. A war ziemlich geschockt, weil ihm gar nicht bewußt war, dass er so schnell unterwegs war und der Fahrlehrer von A hat auch nichts gesagt, dass er langsamer fahren soll.
Der Fahrlehrer meinte, dass er zwar den Bußgeldbescheid bekommen wird, weil es ja sein Auto ist, mit dem A geblitzt worden ist, aber das Foto würde ja beweisen, dass A am Steuer gesessen hat und er dann den Bußgeldbescheid nicht zahlen würde, sondern angeben würde, wer am Steuer gesessen hat.
A ist aber nicht gewillt das Bußgeld zu zahlen, weil in der Fahrstunde doch die Verantwortung beim Fahrlehrer liegt und der Fahrlehrer seinen Fahrschülern ja auch auf die Geschwindigkeit aufmerksam machen muss, wenn A zu schnell fährt. Der Fahrlehrer hat aber mit dem Handy telefoniert und hat wohl deswegen nicht aufgepasst. Wie wird das nun geregelt werden? Muss A wirklich das Bußgeld zahlen? Kann A dagegen angehen, wenn der Fahrlehrer ihm das anlasten will? Ist das irgendwo geregelt, wer in so einem Falle zahlen muss?
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo,

wie du richtig vermutest muss A in diesem Fall natürlich nichts bezahlen. Während eines Fahrstunde sitzt zwar der Schüler am Steuer, allerdings gilt der Fahrlehrer in solchen Fällen als Führer des Fahrzeugs und damit trägt dieser auch die Verantwortung dafür, was der Fahrschüler macht. Fährt dieser nun einmal zu schnell, dann hat der Fahrlehrer dafür zu sorgen, dass er dies bemerkt und die Geschwindigkeit entweder selbst reduziert oder dem Schüler sagt, dass er einmal die Bremse treten soll.
  
:: BrilleWilli :: Beiträge 1787:: 2.98 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also ich weiß jetzt nicht wirklich wie es rechtlich zu betrachten ist, aber ich bin der Meinung, dass mein Fahrlehrer mir vor vielen Jahren während der Fahrstunde gesagt hat, dass er zumindest in so einer Situation dafür einstehen muss und nicht der Fahrschüler. Deswegen hat mein Fahrlehrer meiner Meinung nach auch immer sehr stark weiterhin auf den Verkehr geachtet und war nach meinem Empfinden auch immer bereit zu bremsen. Generell hat er aber auch gleich den Anrufer darauf hingewiesen, dass er gerade (mit)fährt, so dass er das Telefonat so kurz wie nur möglich gehalten hat.

Zudem ist das Fahrzeug ja auf die Fahrschule zugelassen, so dass man sich ja automatisch an den Fahrzeughalter wenden wird.
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Rein vom Bauchgefühl her, was leider nicht zählt, würde ich sagen dass der Fahrlehrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung voll verantwortlich ist und der Fahrschüler A deshalb auch nicht zahlen muss obwohl er natürlich selbst gefahren ist. Möglicherweise gibt es eine Teilschuld für A, ähnlich wie wenn mehrere Personen Schuld an einem Unfall haben und dann auch entsprechend ihres Anteils daran den Schaden selbst zu tragen haben. Beim Fahrschüler A wäre das in Abhängigkeit des Wissenstandes und auch der geleisteten Fahrstunden denkbar.

Außerdem hat der Fahrlehrer doch auf seiner Seite immer noch ein Gaspedal und eine Bremse montiert, wozu denn dass wenn sie bei zu hoher Geschwindigkeit nicht auch zum Abbremsen genutzt wird? Wenn mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Fahrschüler gefahren wird muss ich davon ausgehen dass der Fahrlehrer seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat. Auch ist es Praxis dass ein Fahrschüler seine theoretische Prüfung noch nicht abgeschlossen hat und trotzdem schon die ersten Fahrstunden angesetzt werden. Sicherlich gehören Geschwindigkeitsregeln zum Grundwissen der ersten Schulstunde, es kann sich ja aber auch um einen Situation handeln wo der Fahrschüler A auf Grund fehlenden Wissens einfach überfordert ist.
  
hooker :: hooker :: Beiträge 5585:: 70.57 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
BrilleWilli hat folgendes geschrieben:
wie du richtig vermutest muss A in diesem Fall natürlich nichts bezahlen. Während eines Fahrstunde sitzt zwar der Schüler am Steuer, allerdings gilt der Fahrlehrer in solchen Fällen als Führer des Fahrzeugs und damit trägt dieser auch die Verantwortung dafür, was der Fahrschüler macht.

Genau das wurde meines Wissens so in einem Urteil festgestellt als zu beurteilen galt, ob ein Fahrlehrer während einer Fahrschulfahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefonieren dürfe, obwohl er auf dem Beifahrersitz Platz genommen hat. Dies wurde verneint, eben weil der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeuges gilt. Was das telefonieren angeht, dürfte dem Fahrlehrer unter Umständen Ärger drohen.

Bei dem Geschwindigkeitsverstoß dagegen wäre ich mir gar nicht sicher, dass auch hier der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeuges und damit als zu bestrafen gilt. Hier würde ich auch eher vermuten, dass das auf die Praxis das Fahrschülers ankommt. Je mehr Praxis (was sich ja anhand der Aufzeichnungen nachprüfen lässt) desto größer könnte die Wahrscheinlichkeit sein, dass der Fahrschüler (auch) Strafe zahlen muss, je geringer die praktische Erfahrung dagegen desto größer wohl auch die Wahrscheinlichkeit, dass er ungeschoren davon kommt. Von einem Fahrschüler, der kurz vor der praktischen Prüfung steht erwartet man ja schließlich, dass er Bescheid weiß und sich an geltende Regeln hält. Zumindest in meiner vorletzten Fahrstunde war es so, dass mich der Fahrlehrer sogar gezielt auf Glatteis geführt hat um zu testen, wie sicher ich bin.

Auch übrigens deshalb, weil ich es aus Speditionen so kenne, dass auch der Disponent bestraft werden kann, wenn einer seiner Fahrer gegen bestimmte Regeln verstößt. Dies kann auch Punkte bedeuten. Ich kann mir gut vorstellen, dass das im Fahrschul-Bereich ähnlich ist, dass eben auch da geprüft wird inwieweit der Fahrlehrer Schuld am Regelverstoß des Schülers trägt.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Einen Fahrschüler in der dritten Fahrstunde so gedankenlos allein zu lassen und verbotenerweise mit dem Handy zu telefonieren, das sollte bestraft werden. Was wäre, wenn der Fahrschüler nicht nur zu schnell gefahren, sondern eine andere Person angefahren hätte. Der Fahrlehrer hat sich seiner Verantwortung und Aufsichtspflicht gegenüber des Schülers entzogen. Somit ist er schuldig meiner Meinung nach. Das Foto als Beweis für das Fehlverhalten des Schülers anzuführen finde ich dreist.

Ich hoffe, dass die Verkehrspolizei dem Fahrlehrer sein Fehlverhalten vor Augen geführt hat.
  
:: Cid :: Beiträge 4912:: 951.97 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Der Fahrlehrer ist ganz klar derjenige, dem der Verstoß gegen die Verkehrsregeln zur Last gelegt werden wird. Ein Fahrschüler kann dafür nicht belangt werden, er befindet sich in der Fahrausbildung und in der Verantwortung des Fahrlehrers.

Auch bei Unfällen bzw. Rotlichtverstößen bekommt der Fahrlehrer die Strafen UND die Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen, der Fahrschüler hingegen bekommt gar nichts. Ausser den Unmut des Fahrlehrers wahrscheinlich. Aber es ist seine Aufgabe, stets wachsam zu sein und Verstöße gegen die Strassenverkehrsordnung gar nicht erst zu zulassen. Und ein Fahrlehrer, der während der Ausbildung telefoniert ist nicht nur unhöflich, sondern auch ungeeignet, die Verantwortung für eine derartige Tätigkeit zu tragen.
  
:: Squeeky :: Beiträge 1163:: 0.96 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Squeeky hat folgendes geschrieben:
Der Fahrlehrer ist ganz klar derjenige, dem der Verstoß gegen die Verkehrsregeln zur Last gelegt werden wird. Ein Fahrschüler kann dafür nicht belangt werden, er befindet sich in der Fahrausbildung und in der Verantwortung des Fahrlehrers.


Sicher, dass das so ist? Also klar der Fahrlehrer hat eine Verantwortung für seine Fahrschüler und muss genauso aufpassen, wie der Fahrschüler selber. Aber eine Fahrschulfahrt kann ja genauso wenig ein Freifahrtschein für die Fahrschüler sein, jetzt so zu fahren wie sie es wollen.

Mein Bauchgefühl sagt mir da irgendwie, dass sicher der Fahrlehrer die Hauptschuld bekommt, es aber bestimmt auch irgendeine Strafe für den Fahrschüler gibt, da er sich ja auch nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat.
  
:: Klehmchen :: Beiträge 2335:: 711.82 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ja, ich bin sicher, dass es so ist. Und nein, es ist kein Freibrief für den Fahrschüler, sämtliche Verkehrsregeln zu missachten.

Aus welchem grund sitzt denn sonst ein Fahrlehrer im Auto und hat auch noch ein zweiten Pedalsatz im Fußraum? Zum Spaß baut sich neimand solche teuren Dinge in ein Auto, der fahrlehrer hat während der gesamten Ausbildungsfahrt darauf zu achten, dass der Fahrschüler sich an die regeln hält, dafür ist die Führerscheinausbildung gedacht und vorgeschrieben. Wenn der Fahrschüler dann Dinge tut, die nicht korrekt sind, muss der Fahrlehrer eingreifen. Entweder mit den pedalen, einem beherzten Griff ins Lenkrad oder im Zweifel mit einem sofortigen Stopp und Abbruch der fahrstunde.
  
:: Squeeky :: Beiträge 1163:: 0.96 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Squeeky hat folgendes geschrieben:
Wenn der Fahrschüler dann Dinge tut, die nicht korrekt sind, muss der Fahrlehrer eingreifen. Entweder mit den pedalen, einem beherzten Griff ins Lenkrad oder im Zweifel mit einem sofortigen Stopp und Abbruch der fahrstunde.


Ja natürlich und deswegen wird er ja auch mitbestraft, wenn da was falsch gemacht wurde. Aber es kann doch auf der anderen Seite auch nicht Sinn der Sache sein, dass der eigentlich Schuldige, nämlich der Fahrschüler, komplett ohne irgendeine Strafe auskommen soll. Wenn er am Straßenverkehr teilnehmen will, sollte er er sich auch entsprechend vorbereiten und an die Regeln halten. Die gelten schließlich für alle und nicht nur für die, die schon ihren Führerschein haben.

Ist aber wie gesagt, mehr Bauchgefühl und wie es genau gehandhabt wird, weiß ich nicht.
  
:: Klehmchen :: Beiträge 2335:: 711.82 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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