Wer sich ein elektronisches Laufband anschaffen möchte sollte nicht nur auf den Preis sondern auch auf dessen Größe achten – so empfiehlt der TÜV Süd, dass diese mindestens 60 cm breit und mindestens 150 cm lang sein sollten.
Zwar beträgt die vorgeschriebene Mindestfläche nur 32 cm Breite und 1 m Länger, jedoch ist bei einer kleinen Fläche die Gefahr größer, dass ein Sportler daneben treten und sich verletzen könnte. Wer ein Laufband besitzt oder sich eines anschaffen möchte sollte auch darauf achten, wo man dieses aufstellt, da Laufbänder alles andere als leise sind, da die Tritte beinah ungemindert auf den Boden abgegeben werden und der Nachbar so akustisch das Training mitverfolgen darf. Isoliermatten, die es beispielsweise für Waschgeräte gibt können helfen, sollten jedoch nur dann zum Einsatz kommen, wenn diese vom Hersteller in der Bedienungsanleitung erlaubt sind um Gefährdungen auszuschließen.
Wer noch kein Trainingsgerät hat und vor dem Kauf steht sollte sein Augenmerk übrigens nicht nur auf dessen Größe oder Standort konzentrieren, sondern auch auf die technische Leistung des Gerätes. So erreichen viele billige Laufbänder selten die angegebene Höchstgeschwindigkeit, wenn ein etwas schwererer Mensch darauf läuft. Die Geschwindigkeit die von einem guten Laufband erreicht werden sollte beträgt laut TÜV Süd übrigens 9 – 18 km/h. Und damit es nicht zu schnell kaputt geht sollte die Höchstbelastung die das Gerät aushalten kann deutlich über dem eigentlichen Körpergewicht liegen. Wenn beim Testen des Laufbandes im Modus „Bergfunktion“ das Gerät ruckelt sollte man übrigens ebenfalls nach einem anderen Modell Ausschau halten.
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