Kritik am Arzt darf nicht in Verleumdung ausarten

vom 24.01.2008, 05:53 Uhr

Wer mit seinem Arzt unzufrieden ist und sich schlecht behandelt fühlt sollte, wie auch in anderen Fällen darauf achten, trotz allen Ärgers darauf achten, dass Kritik am Arzt nicht in Verleumdung umschlägt - ansonsten kann dieser vom Patienten Schadensersatz einfordern, so das AG Bielefeld (Az 4 c 498/05).

Im Beispielfall verurteilte das Gericht eine Patientin zur Zahlung von 4000 Euro Schadensersatz an den Chefarzt einer Klinik, da diese sich in der Öffentlichkeit über ihn kritisch äußerte, ohne ihre Aussagen belegen zu können. Laut Verhandlung beschwerte sich die Patientin sowohl bei der Ärztekammer als auch bei der Geschäftsführung der Klinik über den Arzt und zeigte ihn wegen unterlassener Hilfeleistung an, da er sie laut ihrer Aussage mehrere Stunden nicht behandelte.
Im Zuge der Ermittlungen wurde das Krankenhaus untersucht und die Behauptung der Frau konnte daraufhin als falsch angesehen werden.

Das Gericht entschied, dass die Äußerungen der Frau nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerungen gedeckt seien und außerdem die fälschliche Anzeige als Verleumdung gewertet werden kann.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Servus!

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich können derartige Schadenersatzklagen wegen "Verleumdung" leichter vorkommen, als man sich das denken kann. Man sollte in der Öffentlichkeit immer aufpassen, was man genau sagt und vorher die Aussagen wirklich gut überdenken, dass derartige "Verleumdungen" nicht auftreten. In den meisten Fällen sieht man jedoch von der Anklage ab, da die Behauptungen zumeist nicht umsonst bestehen, oder man ist zu faul um den Prozess wirklich durchzuführen.

Was ich aber nicht verstehe ist, wieso sich die Patientin öffentlich über den Fall beschwert, oder eher wieso sie sich öffentlich kritisch äußert und nicht gleich die Ärztekammer und die Geschäftsführung des Krankenhauses kontaktiert? Somit hätte sie sich den Nervenkitzel gespart und alles wäre legal verlaufen, hoffe ich zumindest.

In einem meiner Lehrbücher stand fett und kursiv geschrieben - ACHTUNG! - der danachfolgende Text beinhaltete Aussagen, dass größere Unternehmen Privatpersonen wegen paar Tausend €uros sicherlich nicht klagen, da der Zeitaufwand und der Gewinn zu klein wäre, was auch meine Meinung einschließt. Das soll wiederum niemanden als Grund dienen, um derartige unüberlegte Handlungen zu setzen, von meinem Strafrechtsprof kam der Rat: "Lieber 3mal denken, als wie 1Wort reden"...

So far, meine paar Groschen zu diesem Thema, hoffe ich konnte paar Tipps geben!

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich denke grundsätzlich bei allen Behauptungen die man öffentlich über andere Personen (seien es natürliche oder juristische) oder auch Einrichtungen macht, sollte man vorher genau überlegen, ob man diese Behauptungen im Zweifelsfall (gerichtsfest) beweisen kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Gut zu wissen. Hab gar nicht gewusst, dass man sich nicht beschweren darf wenn der Arzt schlecht ist. Aber ich kann nicht ganz verstehen warum das ganze. Die Frau darf doch normal ihre Meinung sagen. Also ich würde es, solange sie niemanden damit beleidigt OK finden.

Mit freundlichen Grüßen

Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Man darf sich in gewissem Maße beschweren, solange die Beschwerde berechtigt ist - wenn man sagt: "Der ist an meiner XYZ Schuld" und kann es nicht beweisen ist es einfach etwas anderes die Aussage "Der ist an meiner XYZ Schuld und mit Urteil / Gutachten / blabla ZYX kann ich das auch beweisen!".

Typischer Kardinalsfehler ist halt immer wieder, dass man meint, nur weil man sich im Recht fühlt und subjektiv dies stimmen mag auch im Recht zu sein mit seiner Behauptung. Zudem wissen wir ja alle, dass das eine oft zum anderen kommt, und dann auch mehr behauptet wird als eigentlich "stimmt".

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Servus!

Es kommt auch darauf an, wo man sich beschwert und bei wem man sich beschwert. Natürlich ist es ratsam, nicht lose Behauptungen in den Raum zu werfen, die man nicht beweisen kann. Zwischen den Beweismitteln ist wiederum zu unterscheiden, ob es richterliche oder nichtrichterliche sind, denn diesen werden dann unterschiedliche Werturteile beigemessen.

Hatte vor paar Wochen so einen ähnlichen Fall, den ich selbst miterlebt habe, wie meine Schwester im Krankenhaus war, schlechte Behandlung, Wartezeiten bei Behandlungen, Service wird versprochen und nicht geliefert (zum Beispiel das Mittagessen), beim Verlassen des Krankenhauses muss man bestimmten Regelungen einen Arztbrief/Krankenhausbefund erhalten, da kam die Schwester zuerst an mit: "Ich hab jetzt Zeit für diese Dinge, ich schicke es ihnen nach", danach wurde uns unterstellt, dass wir es vergessen haben. Ein Anruf bei der Ärztekammer hat genug, mittlerweile arbeitet die Krankenschwester nicht mehr im Krankenhaus, hatte auch Sprachaufzeichnungen (zwar nicht mit ihrer Zustimmung, aber man kann aber als Rechtfertigung in einigen Fällen davon absehen, den Prozess vergleichen, somit hätten wir dennoch immer noch mehr in der Hand als sie mit ihrer womöglichen Gegenklage)!

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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