vom 24.01.2008
Talkteria: Nassauischer Zentralstudienfond – lohnendes Stipendium
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Nassauischer Zentralstudienfond – lohnendes Stipendium

Forum: Schule, Ausbildung & Studium

    
Für viele Stipendien kommt man nur mit guten Leistungen in Frage, jedoch nicht immer. Denn es gibt auch Stipendien, bei denen etwas ganz anderes wichtig ist: der Geburtsort.

So zählt bei einer Förderung durch den Nassauischen Zentralstudienfonds z. B., ob man im ehemaligen Herzogtum Nassau geboren ist oder nicht. Dieses war zwar bekannt dafür arm zu sein und es gab es auch nur 60 Jahre (1806 – 1866), jedoch wurde es von einem Regenten regiert, der Weitsicht besaß und schon damals den Wert von guter Bildungspolitik einschätzen konnte: Herzog Wilhelm I. . Diese richtete in seinem Land konfessionsungebundene Simultanschulen ein und erwirkte vom Hannoveranischen Königshaus mangels einer Universität im eigenen Herzogtum einen Staatsvertrag, welcher es den Nassauer Bürgern erlaubte, an der Universität Göttingen zu studieren. Als Plus gab es damals die Förderung, dass Bürger aus dem Herzogtum Nassau an dieser Universität vom Herzog ein Mittagessen bezahlt bekamen, welches vom Nassauischen Centralstudienfond bezahlt wurde, der dazu eigens mit Ländereien ausgestattet wurde und unter die Verwaltung von landeseigenen Behörden geriet. Zwar hörten das Herzogtum Nassau und das Königreich Hannover 1866 auf zu existieren, der Studienfonds jedoch blieb – und es gibt ihn bis heute.


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Und as Stipendium ist nicht ohne – bis zu 1000 Euro werden pro Semester zugeschossen, wichtige Bedingung und Grundvoraussetzung: man muss in einem Ort im ehemaligen Herzogtum Nassau geboren sein. Wer also beispielsweise in Dernbach, Kirberg, Hadamar, Bad Camburg, Dillenburg oder Reichelsheim in der Wetterau geboren ist fällt darunter. Jedoch sind auch weitere Ortschaften davon betroffen – wer aus dem Süden Hessens oder dem Nordosten von Rheinland-Pfalz kommt, sollte sich schlau machen, ob er nicht vielleicht ein ehemaliger Nassauer ist. Wer aus Mainz oder Frankfurt kommt erfüllt die Bedingungen jedoch nicht, soviel vorweg.

Da der Fonds eigenverantwortlich wirtschaftet und nicht auf Steuergelder angewiesen ist mehrt sich das Fondsvermögen – innerhalb der letzten 30 Jahre um knapp 9 Millionen Euro, und dass obwohl mehr und mehr Studiengelder ausgeschüttet werden, momentan 250.000 Euro an Stipendiaten und 500.000 Euro an Gymnasien die im ehemaligen Herzogtum Nassau liegen. Derzeit werden knapp 125 Studenten gefördert – wenn es wieder einer weniger ist, kann der nächste gefördert werden.

Dabei ist noch zu sagen, dass das Stipendium wie die meisten auch nach Leistung und Bedürftigkeit vergeben wird – jedoch gibt es dazu keine genauen Vorschriften von Herzog Wilhelm I., weshalb sich das einerseits an der Abiturnote und anderseits am Einkommen der Eltern ausrichtet. Hat man die Zusage wird das Studiengeld bis zum Abschluss des Studiums gezahlt – wichtig sind hierbei die Erbringung von Sonderleistungen, also Leistungen welche nicht in der Studienordnung vorgesehen sind. Hierfür reicht es aus, wenn man beispielsweise einen Sprachkurs außer der Reiher oder eine zusätzliche Vorlesungsreihe besucht.

Wer ein Stipendium erhält ist übrigens weiterhin BaföG berechtigt – und das Stipendium darf vom BaföG Amt nicht als Einkommen angerechnet werden.
  
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