DRK- Schein, Aufwand überall gleich?

vom 09.06.2010, 13:01 Uhr

Mein Sohn macht gerade die Fahrschule, dazu gehört dann natürlich auch der obligatorische Erste-Hilfe-Schein. Ich war nun ganz verblüfft als er nach zwei Stunden bei uns wieder vor der Tür stand und meinte das alles erledigt sei.

Ich habe meinen Schein beim DRK gemacht, das war so 1990, also auch schon zu bundesdeutschen Zeiten. Insgesamt waren es so ungefähr acht bis zehn Stunden, mit praktischer Vorführung und einer Prüfung. Verteilt wurde das auf zwei oder drei Tage, so genau weiß ich das nicht mehr. Ich dachte eigentlich immer das es genau vorgschrieben ist wie lange so ein kleiner Lehrgang dauert und wie er ablaufen muss. Auch von einer Prüfung hat er nichts erwähnt.

Ich weiß nun nicht ob die Leute, es waren welche von der Fahrschule, bei dem schönen Wetter einfach keine Lust hatten oder ob das wirklich im Ermessen der Ausbilder liegt. Ist hier jemand der besser informiert ist als ich? Gibt es da spezielle Vorschriften und wie sieht es mit einer Prüfungs- oder meinetwegen auch nur Kenntnisüberprüfungspflicht aus? Ich persönlich bin überzeugt davon dass so eine kurze Ausbildungszeit absolut nicht ausreicht eine ordentliche Erste-Hilfe zu leisten wenn man mal bei irgend einem Schadenfall zufällig dazukommt, schon garnicht wenn der Lehrgang auch noch längere Zeit zurückliegt. Ich war bisher auch immer der Ansicht dass ausschließlich nur Fachpersonal solche Kenntnisse vermitteln darf, liege ich da falsch?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich musste damals 4 Doppelstunden ableisten, um diese Bescheinigung zu erhalten. Der Mitarbeiter des DRK damals war auch eher schlecht auf uns zu sprechen, da wir diesen Kurs Ende 1990 gemacht hatten und er unterstellte uns, dass wir uns vor der neuen Rgelung drücken wollten, die ab 1991 galt.

Dort waren dann nämlich 8 Doppelstunden vorgeschieben, weil die Herz-Lungen-Wiederbelebung neu in den Lehrplan aufgenommen wurde.

Wie es mittlerweile Vorschrift ist, weiss ich nicht, aber dass zwei Stunden "Einweisung" ausreichen sollen, halte ich eher für ein Gerücht.

Vielleicht war das ganze eher ein Vorbereitungskurs?

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich habe letztens so einen Kurs gemacht. Das dürfte im April oder so gewesen sein. Also schon noch recht frisch. Eine Prüfung gab es da auch nicht. Die gab es aber auch 1994 nicht, als ich den Kurs zum ersten Mal gemacht habe. Damals wie heute ging der Kurs beim DRK von Morgens (glaube ab acht) bis Nachmittags (ca. um drei). Da gab es also keine nennenswerten Unterschiede zwischen "damals" und heute.

Was mir aber aufgefallen ist, dass die Inhalte wesentlich einfacher geworden sind. 1994 war der Stoff doch umfangreicher. Aber die Lehrrichtlinien ändern sich nun mal mit den Jahren. Demnächst wird auch die Demonstration und wohl irgendwann auch die Benutzung eines Defibrillators zum Pflichtinhalt.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also ich kann mich nicht mehr so genau erinnern, würde aber behaupten, dass es bei mir (auch schon sehr lange her) ebenfalls eher kurz gehalten wurde. Ich hatte jedenfalls um die Bescheinigung zu erhalten keinerlei Prüfung zu bestehen. Es ging lediglich darum, bestätigt zu bekommen, entsprechend belehrt worden zu sein.

Das Ganze wird dann nicht länger als 3-4 Stunden gegangen sein. Wobei ich eher dazu tendiere, dass es noch einmal deutlich kürzer war. Denn ich kann mich nicht entsinnen, bei der Veranstaltung eine Pause gehabt zu haben. Und die wäre bei einer so langen Veranstaltung sicher Pflicht gewesen.

Anderseits würde ich es übrigens sowieso nicht verstehen, hier länger und intensiver zu schulen. Es geht darum, grundlegendes gehört zu haben. Aber niemand kann erwarten, dass durch solche Kurse (Pflichtveranstaltung, die man nur macht, weil man sonst nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wird) fähige Ersthelfer ausgebildet werden. Gäbe es das Interesse, hier nachhaltig zu schulen, wäre eine Wiederholung des gelernten Unterrichtstoffs Pflicht. So aber ist es in meinen Augen, egal wie lange die Sache angesetzt wird, eine Alibiveranstaltung.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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