Also B will ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr machen in der Stadt wo A (Freund/in) wohnt. Die Städte der beiden liegen soweit auseinander, dass man nicht mal eben hin und zurück fahren kann, zeitlich ist es enorm aufwendig und finanziell kaum bezahlbar.
Wenn B in der Stadt von A ein FSJ/FÖJ beginnt, ist Sie dann verpflichtet, soweit der Träger ihr eine Unterkunft stellt, diese anzunehmen oder kann Sie auch "verlangen", dass man ihr Geld für eine Unterkunft auszahlt? Gibt es da eine entsprechende Regelung? Wisst Ihr vielleicht sogar, ob das abhängig ist vom Wohnsitz und den dort lebenden Personen?
Wenn der Träger B keine Unterkunft stellen kann, kommt dieser ja für eine Wohnung auf, soweit ich weiß. Gibt es da eine Art Mindestsatz, den B dann erhalten würde? Die Vergütung erfolgt ja sonst in Abhängigkeit der Träger? Wäre der Umzug von B in die Stadt von A dann von B alleine zu tragen oder gibt es da irgendwelche Unterstützung in Form von Umzugskosten? Wenn Ihr mehr Informationen darüber habt, schreibt mir bitte.
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:: ygil
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