vom 20.01.2008
Talkteria: Kündigung nach kurzer Probezeit rechtens
zu twitter Link in delicious speichern

Kündigung nach kurzer Probezeit rechtens

Forum: Beruf & Bildung

    
Wenn einem Arbeitgeber nach eher kurzer Probezeit gekündigt wird, so ist dis laut einem Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel rechtens, auch wenn dieser nur vergleichsweise kurz in dem Betrieb gearbeitet habe (Az 1 Sa 46/06). Ein Mitarbeiter der sich in Probezeit befindet kann nicht damit gegen die Kündigung argumentieren, dass dieser in einer vergleichsweise kurzen Zeit keine Möglichkeit gehabt habe seine Fähigkeiten ausreichend unter Beweis zu stellen.

Geklagt hat im Beispielfall eine Krankenschwester mittels einer Kündigungsschutzklage, welche als Teilzeitkraft mit 2 Arbeitstagen pro Woche und einer 6 Monate währenden Probezeit beschäftigt war und von ihrem Arbeitgeber nach 3,5 Monaten gekündigt wurde. Die Klägerin argumentierte, dass die Kündigung sittenwidrig sei, da die aufgrund der 2 Tage Woche nur 26 Tage Zeit gehabt hätte, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Das LAG Schleswig-Holstein wies die Klage der Krankenschwester ab da laut Gericht für eine Kündigung innerhalb der Probezeit seitens des Arbeitgebers keinerlei Kündigungsgründe erforderlich seien. Auch bei einer vergleichsweise kurzfristige Erprobung sei eine Kündigung deswegen nicht unwirksam, da während der Probezeit kein Anspruch auf den allgemeinen Kündigungsschutz vorliegt – wird ein Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit gekündigt, so benötige eine ordentliche Kündigung keinen besonderen Grund. Lediglich Kündigungen, die gegen das AGG und andere Gesetze verstoßen würden, z. B. aufgrund von religiösen Ansichten oder einer möglichen Gewerkschaftszugehörigkeit seien nicht zulässig.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Was auch sonst? Dafür heißt es ja Probezeit! Nach einem kleinen Bewerbungsgespräch hat man sich einfach nicht wirklich kennengelernt. Ist doch so gut für beide Seiten oder?
  
:: flo040 :: Beiträge 16:: 2.67 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggenjetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
 
Talkteria.de Web

Erweiterte Suche
Ähnliche Themen:
 
Altersteilzeit: Kündigung wegen Kleinigkeit nicht zulässig
2118mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Kündigung wegen schwacher Arbeitsleitung
938mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Schock nach der Fehlgeburt
10919mal aufgerufen · 16 Antworten · Forum: Familie & Kinder
Kündigung zum Abreisetag in den Urlaub
1910mal aufgerufen · 7 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Kampftruppe nach Afghanistan?
823mal aufgerufen · 1 Antworten · Forum: Politik & Gesetz
 
 
Weitere interessante Themen:
 
Altersteilzeit: Kündigung wegen Kleinigkeit nicht zulässig
2118mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Kündigung wegen schwacher Arbeitsleitung
938mal aufgerufen · 0 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Bewerbung - Absage per eMail nicht unhöflich
10552mal aufgerufen · 13 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Frauen flexibler im Beruf als Männer
1140mal aufgerufen · 6 Antworten · Forum: Beruf & Bildung
Vorsicht: Domainname darf Markenrechte nicht verletzen
772mal aufgerufen · 4 Antworten · Forum: Computer & Internet
  mehr interessante Themen

 

 

 

   
Startseite :: Nach oben  
   
Impressum :: Datenschutz :: Blog RSS Powered by phpBB
   
Topthemen Themenübersichten 12 11 10 09 08 07 06 Copyright © 2000 - Talkteria, das Internetforum!