Laut dem Bayerischen Landesamt für Steuern weist die Steuersoftware Elster keinen Fehler bei der Berechnung der Pendlerpauschale auf, welche gekürzt wurde. Ein Fehler, wie er von der Berliner Zeitung propagiert wurde und laut dem die Elster Software angeblich bei einer Eingabe einer Fahrstrecke von unter 21 km mit einer Fehlermeldung abbreche, gebe es nicht.
Momentan muss das BVG noch darüber entscheiden ob bei der Pendlerpauschale alle zurückgelegten Kilometer berechnet werden oder ab dem 21. Kilometer berechnet wird. Zwar dürfen Pendler bereits jetzt aufgrund anderer Urteilssprüche und einem Ausstehen der BVG Entscheidung Fahrten ab dem 1. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer angeben, aber die Steuersoftware Elster berechnet diese nicht, sondern erst ab dem 21. Kilometer, da die geltende Rechtslage anders aussieht.
Auch wenn die Pauschale vom Programm ab dem 1. Kilometer nicht berechnet wird, so sollte man die trotzdem ab diesem beantragen – denn wenn das BVG in Karlsruhe in seiner Rechtssprechung an den vorinstanzlichen Urteilen folgt, dann würde man sein Geld verschenken und keine Rückzahlung erhalten. Denn nur all jene würden die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer erstattet bekommen, welche diese auch wirklich angegeben haben.
Zurück zum eigentlichen vermuteten Bug – so ganz sicher scheint man sich beim Finanzministerium nicht zu sein, denn ein Sprecher sagte, dass man das Programm auf einen Softwarefehler prüfen lassen werde und ggf. nachbessern will, falls dieser exisitiert.
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