Fahrverbot zeitlich aufteilen

vom 01.05.2010, 23:58 Uhr

Leider hat es meinen Mann erwischt und er hat ein Fahrverbot bekommen. Das ist sehr ärgerlich denn wir wollten im Frühjahr eigentlich in den Urlaub fahren. Kann man die Zeit in der das Fahrverbot gilt nicht aufteilen? Ich meine dass man die Zeit für den Urlaub unterbricht und den Rest dann hinten dran hängt?

Ich meine gehört zu haben dass man das beantragen kann. Wisst ihr mehr darüber oder könnt ihr mir sonst was dazu sagen, bitte schreibt mir wo ich dazu mehr erfahre!

» Das_Brot » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eine Aufteilung des Fahrverbots ist definitiv nicht zu machen und der Führerscheinentzug gilt dann eben vom Einzug der Fahrerlaubnis bis zum letzten Tag. Was aber beantragt werden kann ist der Zeitpunkt, zu dem man den Führerschein abgibt, sofern es der erste Entzug der Fahrerlaubnis ist und es sich dabei nicht um eine Alkohol- oder Drogenfahrt handelt, was die Fahrtüchtigkeit generell in Frage stellt.

Genaueres erfährst du aber, wie in solchen Fällen üblich, immer am Tag der Zustellung des entsprechenden Bescheids, weil hier alles erklärt wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Sobald die Strafe schriftlich mitgeteilt wird, erfährt man auch den Zeitrahmen, wo man seinen Führerschein abgeben muss. Somit dürfte euer Urlaub nicht gefährdet sein. Wenn dein Mann allerdings das erste Mal ein Fahrverbot erhält, so besteht die Möglichkeit den Zeitrahmen, falls notwendig nochmal zu verschieben.

Darauf besteht allerdings, soviel wie ich weiss, kein Rechtsanspruch, so das man nur hoffen kann. Aber ich denke, das es auch ohne eine entsprechende Anfrage möglich sein sollte, das ihr eueren Urlaub antretet.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hallo,

ein Fahrverbot soll ja bekanntermaßen auch eine bestrafende Funktion haben. Deswegen ist es natürlich nicht möglich, dass du das Verbot genau dann antrittst wenn es dir bzw. deinem Mann gerade passt.

Deinem Mann wird bestimmt bald mitgeteilt, dass er eine solche Strafe bekommen hat und in diesem Schreiben wird dann normalerweise gleich noch mitgeteilt, in welchen Zeitraum er den Führerschein für die angegebene Zeit abgeben muss. Da es sich aber um eine Strafe für zum Beispiel einen Monat handelt, muss er den Führerschein auch für einen Monat abgeben und nicht etwa für 30 mal einen Tag.

» BrilleWilli » Beiträge: 1779 » Talkpoints: 2,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Soweit mir bekannt hat man einen entsprechenden Zeitraum in dem man den Führerschein abgeben kann. Wie lange hat er denn Fahrverbot bekommen?

Eine Aufteilung ist selbstverständlich nicht möglich. Es ist und bleibt eine Strafe und man kommt Berufstätigen schon entgegen indem man ihnen einen Zeitraum gewährt den sie sich selber aussuchen können.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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