Betreutes Wohnen - Wo gibt es Auskünfte?

vom 25.04.2010, 02:00 Uhr

Ich wurde gestern angesprochen wegen betreutem Wohnen für einen 21 jährigen jungen Mann mal zu recherchieren. Vorgeschichte ist die, das er seit seiner Kindheit unter einer psychischen Störung leidet, welche zu enormen Aggressionen führt, wenn er seine Medikamente nicht entsprechend nimmt. Aus diesem Grund hat er auch keine Ausbildung und keine Arbeit.

Nun hatte er einen Platz in einer Art Behindertenwerkstatt von der ARGE vermittelt bekommen, aber geht dort nicht hin. Fährt zwar Morgens normal zu Hause los und kommt auch zu entsprechender Zeit nach Hause, aber niemand weiss, wo er sich in der Zeit auffällt. Die Eltern sind da mit ihrem Latein am Ende, auch weil eben immer die Gefahr besteht, das er wieder "austickt". Und in dem Haus sind schon einige Male Möbel, Türen und auch Fenster von ihm stark beschädigt worden.

Die Eltern wollen nun das ganze in professionelle Hilfe abgeben, in der Hoffnung, das er dann den richtigen Weg nimmt. So wie es jetzt läuft steht eher die Gefahr, das er auf die schiefe Bahn gerät. Nur wo können die Eltern bzw. eben erstmal ich Informationen bekommen, wie man den Jungen in eine solche betreute Wohngruppe unterbringen kann?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Kommt drauf an, was für eine Wohngruppe. Es gibt ambulante Gruppen und es gibt Betreutes Wohnen in dem man gesetzlich untergebracht ist.

Um in eine ambulante Wohngruppe zu kommen, muss der Betroffene aber auch selbst dazu bereit sein. Da kann niemand über einen einfach verfügen und einen zwingen, zieh da nun mal ein.

Und für eine gesetzlich angeordnete Massnahme, braucht man schon fast eine Entmündigung. Wollen die Eltern das wirklich?

Für einen Menschen mit psychischen Probleme läuft der erste Weg am besten immer über irgendeine Form von psychiatrischer Massnahme. Ob das nun eine Psychotherapie oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist, ist dabei erstmal relativ egal. Wobei die Wege über die Psychiatrie da an sich am einfachsten sind.

Die Psychiatrie kann in Zusammenarbeit mit dem dortigen Sozialdienst einiges in die Wege leiten. Oftmals werden bei Aufenthalten in der stationären Psychiatrie auch die Arbeit mit einer Betreuung, egal welcher Form, in die Wege geleitet. Die Art der Betreuung ist dabei recht unterschiedlich.

Es gibt einmal die Möglichkeit des ambulanten, betreuten Einzelwohnens. Da der Bekannte aber erst 21 Jahre alt ist und Hartz 4 Leistungen bezieht, wird er kaum eine Wohnung finanzieren können. Aber wenn, läuft das an sich so ab. Es wird in der Regel durch die Klinik ( beziehungsweise deren Sozialdienst) Betreutes Wohnen beantragt. Das läuft in Form einen Hilfeplanses (nennt sich IBRP). Dort wird festgelegt, welche Hilfe der Betroffene braucht, wie man die Hilfe geben kann, was der Betroffene selbst noch kann und so weiter. Dieser Hilfeplan wird dann bei einer sogenannten Hilfeplankonferenz vorgestellt. Meistens ist da schon die Insitution dabei, die auch die Betreuung übernimmt. In dieser Konferenz sitzen Vertreter der verschiedenen Einrichtungen vor Ort. Unter Anderem auch die Ärzte der psychiatrischen Einrichtungen im Einzugsgebiet.

In der Hilfeplankonferenz ( beziehungsweise auch schon im IBRP) wird festgelegt, wieviel Hilfe der Betroffene braucht. Das variiert dann stundenmässig. Wobei drei Stunden in der Woche an sich schon fast zur Höchstgrenze zählen. Und das heisst dann, das man den Betreuer dann halt die angegebene Stundenzahl in der Woche sieht. Entweder in der eigenen Wohnung oder halt in dessen Büro. Und die ambulante Betreuung hat im Endeffekt keine Verfügungsgewalt. Sie kann wie jeder andere Mensch auch eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie veranlassen- dann aber, wie von jedem anderen Menschen auch, über die Polizei.

Die gesetzliche Betreuung wird an sich über das Gericht oder einen Richter bestimmt. Auch hier gibt es Hilfepläne und so weiter. Allerdings wird da auch genau festgelegt, was der Betreuer darf und was nicht. Sprich steht da so Sachen wie Vermögensverwaltung drinne, darf der sich auch in alle Geldgeschäfte einmischen. Es gibt auch so Punkte wie Gesundheit und da ist der Betreuer auch durchaus alleine in der Lage den Klienten einweisen zu lassen. Allerdings ist auch ein gesetzlicher Betreuer nicht rund um die Uhr beim Klienten.

Der Weg in eine betreute Wohngruppe läuft ähnlich. Allerdings muss halt auch Bedarf vorliegen. Der Bekannte scheint ja eine Unterkunft im Elternhaus zu haben.

Und auch in einer Wohngruppe ist in der Regel auch nicht rund um die Uhr ein Betreuer anwesend. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Und es ist vieles klar strukturiert. Sprich es gibt feste Regeln. Wie halt auch die Teilnahme an Massnahmen, wie die der Bekannte von der ARGE bekommen hat. Verstösst man gegen solche Regeln droht recht schnell ein Rausschmiss. Selbiges mit der Einnahme der Medikamente.

Da ja ein Hauptproblem die Nicht- Einnahme der Medikamente zu sein scheint, gibt es auch noch andere Möglichkeiten. Einmal die kontrollierte Einnahme. Sprich er muss zu jeder Einnahme halt zum Arzt/ ins Krankenhaus. Es gibt auch Medikamentendienste, die auch mehrmals am Tag die Medikamente bringen. Und es gibt auch sogenannte Depotmedikamente, die man nicht täglich nehmen muss. Und es gibt auch Spritzen, die nur einmal im Monat verabreicht werden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Die Medikamenteneinnahme ist ja nur ein Problem dabei. Es geht hauptsächlich darum, das er sich allen Regeln im Elternhaus widersetzt, entsprechend randaliert, wenn die Eltern diese Regeln durchsetzen wollen und halt auch die Eltern belügt.

Ein Zusammenleben mit den Eltern ist nicht mehr möglich, da die Eltern soweit am Ende sind und immer um ihr Eigentum fürchten müssen. Bisher war es "nur" das Zerschlagen von Mobiliär und ähnlichem. Aber weiss man, was als nächstes kommt?

Deswegen suchen die Eltern ja nun professionelle Hilfe, sind aber da auch allein nicht wirklich in der Lage um erstmal Informationen zu sammeln. Nur was passiert, wenn er in eine solche betreute Wohngruppe kommt und rausfliegt, weil er eben die Regeln nicht eingehalten hat?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Nur was passiert, wenn er in eine solche betreute Wohngruppe kommt und rausfliegt, weil er eben die Regeln nicht eingehalten hat?

Ich vermute, da er noch keine 25 Jahre alt ist und Hartz 4 Leistungen bezieht, wird er in dem Fall wieder ins Elternhaus zurück müssen. Und da ich nicht davon ausgehe, das er freiwillig in eine betreute Wohngruppe ziehen wird, wird die Stimmung danach noch gespannter sein als jetzt.

Die Eltern sollten sich generell überlegen, wie weit sie gehen wollen und würden. Im Endeffekt gehen Zwangsmassnahmen immer auf Kosten der Betroffenen. In dem Fall ihr Sohn. Klar gibt es auch die Möglichkeit, das ein Betroffenen freiwillig eine gesetzliche Betreuung annimmt. Aber so wie der Fall geschildert ist, denke ich nicht, das der junge Mann seine Selbstständigkeit aufgeben möchte.

Wenn wirklich psychische Probleme oder eine diagnostizierte psychische Erkrankung vorliegt, würde ich persönlich eher erstmal zu einer stationären Massnahme raten. Einmal um die Situation generell zu entspannen. Vielleicht würde allen Beteiligten auch der Abstand erstmal gut tun. Und dann ist es halt was anderes, wenn die Eltern ständig auf einen einreden, oder ob da Fachpersonal mal mit einem spricht und einem auch die Möglichkeiten aufzeigt.

Stationäre Massnahmen können unterschiedlich sein. Einmal halt als Rehamassnahme oder Kur. Dann halt einen stationären Aufenthalt in der offenen Psychiatrie. Oder halt auch, wenn es gar nicht anders geht, halt auch die Zwangseinweisung. Und da beschrieben wurde, das der Betreffende auch gewaltätig wird, dürfte das kein Problem sein. Wenn Fremd- und/oder Eigengefährdung vorliegt, ist eine Zwangsunterbringung durchaus möglich.

Ich persönlich würde einen geplanten stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie für generell am sinnvollsten sehen. Allerdings muss auch der Betroffene dazu bereit sein.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Das die Eltern ihn wieder aufnehmen müssen glaube ich weniger. Denn es gibt ja bei der ARGE entsprechende Regelungen, das auch junge Menschen unter 25 Jahre zu Hause ausziehen können, wenn es nicht mehr tragbar ist. Das wäre ja in dem Fall so. Nur wo landet dann der betroffene Mensch? So schnell bekommt man von der ARGE auch keinen Wohnraum, wenn man aus einer solchen betreuten Wohngruppe rausfliegt.

Und wen muss man anrufen, wenn wirklich eine Einweisung schnell gemacht werden muss? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das man die dortige Hausärztin da getrost weglassen kann. Ehe diese sich bequemt, hat der Junge allein ein Haus abgerissen in seiner Wut.

Also Notarzt, Krankentransport oder Polizei? Und wohin, wenn eben keine Gefährdung vorliegt, aber der Junge eben in professionelle Hände übergeben werden soll?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich selber bin im ambulant betreuten Wohnen. Das heisst, mein Betreuer kommt 3h die Woche bei mir zu Hause vorbei und wir besprechen alltägliche Probleme, Ämtersachen und was sonst so anfällt. Er kann nur beraten und ist auf meine Mithilfe angewiesen. Wenn ich nicht mitmache funktioniert das nicht. Das ganze fällt unter Sozialhilfe und ich musste es beim Landschaftsverband beantragen.

Dann habe ich noch eine gesetzliche Betreuerin für die gesundheitsversorgung, Ämter und Finanzen. Sie kann für mich entscheiden und notfalls auch etwas durchsetzen was ich nciht will.Sie könnte theoretisch auch dafür sorgen, dass ich eingewiesen werde. Die gesetzliche Betreuung musste ich beim Gericht beantragen und begründen, warum ich das möchte. Es kann aber auch von anderen Personen für einen beantragt werden.

» schwarzweissewelt » Beiträge: 290 » Talkpoints: 0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der junge Mann bekommt doch Medikamente oder? Die werden doch von einem Arzt verschrieben oder? Und Psychopharmaka werden an sich von Fachärzten für Psychiatrie unterschrieben. Also sollte man sich dahin auch wenden. Falls die Hausärztin die Medikamente verschreibt, was ich nicht hoffe, dann sollten die Eltern einen behandelnden Facharzt suchen. Und welche Diagnose hat der junge Mann überhaupt?

Eine Einweisung in die offene Pschiatrie kann schnell gehen, kann aber auch dauern. Hier läuft es so ab, das man sich bei einem Arzt ( am besten halt einem Facharzt für Psychiatrie- zur Not kann die auch die Hausärztin schreiben, das ist nur eine Einweisung) eine Einweisung. Ruft in der Psychiatrie vor Ort an und sagt man braucht ein Bett. Die erklären dann an sich auch, wie das in ihrem Haus abläuft. Bei uns gibt es da ein extra Büro für, die die Bettbelegung in der Psychiatrie übernimmt. Zumindest für Patienten die von aussen kommen.

Die werden dann auch Fragen stellen, warum und wieso. Das kann man dann ja kurz erklären. Entweder ist ein Bett frei und man bekommt erklärt, wie man hin kommt. Oder man wird auf eine Warteliste gesetzt. Da kann man aber halt auch sagen das es dringlich ist. Da kann es dann auch passieren das man Nachmittags angerufen wird, das man am nächsten Tag kommen kann. Meistens wird einem dann gesagt, bis wann man da sein muss. So kann es durchaus auch passieren, das morgens jemand anruft und sagt, sie können ein Bett haben, müssen aber bis xx Uhr hier sein.

Wenn das so nicht geht, kann man auch über die Notaufnahme aufgenommen werden. Das wird aber an sich dann auch erklärt, wenn man halt nicht gleich ein Bett haben kann. Dann geht man halt in die Notaufnahme, sagt was Sache ist und kann dann da bleiben oder wird halt in ein anderes Krankenhaus oder eine psychiatrische Einrichtung überwiesen.

In der Regel erfolgt dann aber erstmal eine Aufnahme auf einer geschlossenen Station. Kann auch sein, das der Betroffene dann nur ein Flurbett bekommt. Wobei dort oftmals keine wirkliche Behandlung stattfindet. Aber man durchaus von dort aus dann auch irgendwann auf eine offene Station kommen kann, auf der die Betreuung meistens eine andere ist.

Beide Massnahmen sind aber auch nur möglich, wenn der Betroffene da einigermassen mitmacht. Fesseln und ihn in ein Krankenhaus fahren ist halt schwierig möglich.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Was nun im Endeffekt heisst, das die Eltern warten müssen, bis er das nächste Mal austickt und Schäden verursacht, damit er von jetzt auf gleich erstmal Zwangseingewiesen werden kann. Denn alles andere würde, so zumindest mein Eindruck, nicht funktionieren. Er sieht halt nicht wirklich, das er dabei ist sein Leben in den Sand zu setzen, da er jetzt ja leichtfertig den gerade erhaltenen Job nicht angetreten hat.

Wer seine Medikamente verschreibt und wie die Diagnose genau heisst, weiss ich alles nicht. Ich wurde halt nur von den Eltern angesprochen, ob ich mich bei der Thematik mal für sie belesen würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Nein man muss nicht warten bis er, wie du es nennst, wieder austickt. Aber wir leben heute zum Glück so, das man nicht einfach Menschen, deren Nase oder Verhalten einem nicht passt, einfach wegsperren kann. Das können die meisten Menschen zum Glück heute selbst bestimmen. Sprich wenn er es nicht will, kann man ihn nicht einfach irgendwo, irgendwie unterbringen.

Kennst du den jungen Mann persönlich oder nur die Schilderungen seiner Eltern? Und wie sicher kannst du dir sein, das alles so stimmt, wie sie es erzählen? Warst du schon mal dabei, als er, wie du schreibst austickte und alles kurz und klein schlug? Ich glaube jeder Mensch kennt Situationen mit den Eltern, in denen man mal lauter wurde und eventuell auch die Eltern anbrüllte, weil einem etwas nicht gepasst hat. Und mancher hat das sicherlich mehr als einmal gemacht. Da dachten die Eltern sicherlich auch, mein Kind tickt gerade aus. Im Endeffekt nur, weil es nicht funktionierte, wie man sich das als Elternteil erwünscht hat oder gar weil das Kind seine eigene Meinung, die von den Eltern abweicht, vertrat.

Jeder Mensch ist für sein Leben selbst verantwortlich. Und genauso ist auch jeder Mensch zum Teil Produkt der elterlichen Erziehung. Da sollte man vielleicht in dem Fall auch mal darüber nachdenken. Und wenn die Eltern noch so nett und brav wirken. Ich kenne die Eltern nicht und auch den Sohn nicht und erlaube mir da kein Urteil. Aber bevor man jemand verurteilt, sollte man die Meinung und Ansichten aller Beteiligten kennen.

Ich muss aber leider zugebe, das es mit Hartz 4 Leistungen, weder für Eltern noch für die Kinder im Alter von 21 Jahren einfach ist, da was an der Situation zu ändern. Mit 21 Jahren fällt man leider nicht mehr unters Jugendamt, sonst könnte man da um Hilfe bitten. Aber vielleicht können die Eltern dort einfach mal unverbindlich anrufen, ob die eine Idee haben.

Hilfe von Aussen kann man in solchen Fällen an sich nur bekommen, wenn alle Beteiligten das wollen. Man kann zwar mit dem erwachsenen Kind zum Arzt gehen. Wenn das erwachsene Kind aber sagt, ich rede alleine mit dem Arzt, kann man da als Elternteil absolut nicht mehr machen. Alles andere sind Zwangsmassnahmen, deren Konsequenzen man sich vorher gut überlegen sollte.

Und Medikamente im psychischen Bereich sind generell ein Thema für sich. Manchen halten sie für unbedingt notwendig, andere wiederrum nicht. Ich kenne Menschen, die mich beneiden, weil ich (so gut wie) keine Medikamente mehr nehme. Und ich kenne andere Menschen, denen gross in den Augen das Wort Panik blinkt, wenn sie hören, das ich so gut wie keine Medikamente mehr nehme. Weil das geht ja mal gar nicht, das LittleSister keine Medikamente mehr nimmt. Aber ich werde da meine guten Gründe für haben. Und diejenigen die sich da auch mit mir auseinander gesetzt haben, stimmen mir mittlerweile zu. Wohlbemerkt alle aus dem professionellen Bereich.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ja, ich kenne ihn persönlich. Und nein, ich habe zum Glück noch kein austicken erleben müssen bei ihm. Denn es ist nicht mit rumschreien oder eben laut sein abgetan. Er ist dann definitiv gewaltätig und zerschlägt bisher nur Mobiliar, Türen und Fenster.

Und so wie ich ihn kenne, wird er nirgens zustimmen, auch wenn es ihm helfen würde. Es wird also doch damit enden, das seine Eltern erst handeln können, wenn wieder die Extremsituation vorhanden ist. Nur, auch wenn es als leider ansiehst, kann es nicht sein, das man immer erst warten muss bis was passiert. Ob nun in einem solchen Fall oder bei anderen Dingen. Da fragt man sich wie weit hinterher muss unsere Rechtssprechung sein, wenn man erst den Schaden haben muss, bevor etwas getan wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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