Hallo,
zunächst einmal bekommst zwar wahrscheinlich du das Bußgeld, da du vermutlich der Halter des Fahrzeugs bist, jedoch kannst du den Bescheid zurück schicken und dazu schreiben, dass du das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gar nicht gefahren bist. Normalerweise gibt es dafür gleich ein entsprechendes Formular, das dir mit dem Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Wenn dein Sohn aber wirklich nur zehn km/h zu schnell gefahren ist, dann macht das innerorts ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.Sollte er aber vielleicht doch etwas schneller gewesen sein, kann sich das Bußgeld auch im Bereich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Punkte gibt es hierfür jedoch noch nicht. Diese bekommst du innerorts nur bei einer Geschwindigkeitsüberschreibung von mindestens 21 km/h.
Wenn du das alles noch einmal in Ruhe nachlesen willst, dann kann dir nur den aktuellen Bußgeldkatalog empfehlen. Dort wird jedes Vergehen einzeln aufgeführt und die entsprechenden Strafen werden dort auch gleich angegeben.
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:: BrilleWilli
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