vom 23.04.2010
Talkteria: Erlaubnis vom Arbeitgeber für Nebenjob
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Erlaubnis vom Arbeitgeber für Nebenjob

Forum: Beruf & Bildung

    
Hallo,

A hat eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgeber X. Da A sich gerne etwas hinzu verdienen würde, hat er sich überlegt, ob er in seinem Urlaub, der ja eigentlich zur Erholung da ist, einer Nebenbeschäftigung nachgeht und denkt dabei an eine Woche arbeiten bei Arbeitgeber Y. Arbeitgeber X hat generell nichts dagegen einzuwenden, dass A noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen will. Von der Idee im Urlaub dann arbeiten zu gehen weiß X noch nicht konkret.

Würdet Ihr Euch das an As Stelle noch schriftlich geben lassen, dass A nebenbei auch bei Arbeitgeber Y Geld verdienen darf? Seht Ihr einen Unterschied darin, ob A neben seiner normalen Beschäftigung arbeiten geht oder in seinem Urlaub (während die normale Beschäftigung natürlich vergütet weiter läuft)?
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wie du schon sagst, müssen Nebenjobs bewilligt werden. Das sollte man sich generell schriftlich geben lassen, damit man abgesichert ist.

Ausserdem dürfen Nebenjobs den Hauptjob nicht beeinträchtigen. Und genau da ist der Knackpunkt bei Nebenjobs die nur während des Urlaubs ausgeübt werden. Der Urlaub soll der Erholung dienen. Wenn man generell einen Nebenjob hat, gibt es da wohl eine Regelung, das man die Nebenjob auch während seines Urlaubs weitermachen darf. Aber den Nebenjob nur im Urlaub machen, ist an sich nicht erlaubt.
  
:: LittleSister :: Beiträge 5947:: 18.06 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich habe jetzt noch einmal Rücksprache gehalten mit A, und er sagte nun leider auch, dass er das nebenbei arbeiten im Urlaub wohl so vergessen kann, da sein Chef es ihm gerade im Urlaub nicht erlauben würde. Eben weil es natürlich auch der Erholung im Weg stehen würde. So hat A leider immer noch weiterhin kleine finanzielle Schwierigkeiten, die überbrückt werden müssen. Aber vielleicht findet A ja noch mal eine andere legale Möglichkeit, die sich nun nicht gerade auf den Urlaub bezieht. Trotzdem ist es für mich persönlich schade, da ich gehofft hatte A mit der Arbeitsmöglichkeit zu helfen, aber daraus wird dann ja leider nichts.
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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