Anlässlich dieses Threads Eltern haften für ihre Kinder? Nicht immer mal etwas für Eltern, die immer mehr mit illegalen Aktivitäten ihrer Kinder konfrontiert werden.
Eltern haften nicht automatisch für das Filesharing ihrer Kinder – denn laut einem Urteil des OLG Frankfurt (Az 11 W 58/07) muss eine Überwachung des Internetzugangs der Kinder nicht erfolgen, wenn es für sie keine Anhaltspunkte für eine illegalen Nutzung gibt. In dem Urteil wurde entschieden, dass der Anschlussinhaber die Aktivitäten übrigen Teilnehmer nur in dem Fall instruieren bzw. überwachen müsste, wenn es konkrete Hinweise auf Rechtsverletzungen dieser gebe, z. B. durch frühere Verletzungen oder durch Hinweise auf mögliche Verletzungen zu begehen. Es reicht nicht aus, dass in den Medien häufig über entsprechende Urheberrechtsverletzungen berichtet wird oder dass diese im Internet häufig an der Tagesordnung seien.
Konkret ging es in es darum, dass Kinder eines Familienvaters knapp 300 Songs im Internet über dessen Anschluss illegal verfügbar machten und die IP Adresse eindeutig ermittelt werden und ihm zugerechnet werden konnten. Jedoch konnte dieser nachweisen, dass er während der Zeit, in der die Daten angeboten wurden, seinen Dienst als Feuerwehrmann ausübte und somit nicht die Daten zur fraglichen Zeit angeboten hatte. Ob nun die Frau oder die Kinder die Daten angeboten haben konnte nicht erwiesen werden, da nur der Mann als Anschlussinhaber angeklagt worden war – da dieser wie gesagt nachweisen konnte zur betreffenden Zeit nicht im Internet gewesen zu sein ließ sich auch keine Schuld zweifelsfrei feststellen.
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