Für das eigene Kind wird A ja bis zum Abschluss der ersten Ausbildung zahlen müssen, was ein Studium ja nicht grundsätzlich ausschließt. Allerding ändern sich die Zahlungsverhältnisse zwischen Vater/Mutter, sobald das Kind 18 Jahre alt ist. Doch dieses Thema ist wohl zum aktuellen Zeitpunkt nicht akut.
Wenn A und seine Ex-Partnerin verheiratet waren, dann wird die Zahlung wohl noch länger gehen. Allerdings unterstelle ich mal, dass das Paar nicht verheiratet war. So jedenfalls interpretiere ich die Anfrage.
So dürfte der Unterhaltsanspruch mindestens drei Jahre gehen. Davor wird A nichts machen können, um sich seiner Verantwortung zu entziehen. Denn macht er es der Mutter seines Kindes schwer, macht er es auch seinem Kinde schwer.
Nur wenn die Mutter innerhalb dieser ersten drei Jahre heiratet, endet die Unterhaltspflicht von A gegenüber der Mutter vorzeitig! Das Kind verliert den Unterhaltsanspruch nur, wenn ein neuer Partner dieses mit dem Einverständnis von A adoptiert.
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:: derpunkt
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