Der Arbeitgeber wäre verpflichtet, dem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr nicht nur bei Einsätzen frei zu geben, sondern auch für entsprechende Übungen, Lehrgängen usw. Und zwar ohne das daraus ein Nachteil für den Arbeitnehmer erwächst!
Da ja hier der Lohn weiter gezahlt werden muss, kann man aber als Arbeitgeber diese entstandenen Kosten von der Gemeinde zurück fordern. Nicht aber Kosten, die dadurch entstehen, weil man Ersatzkräfte beschäftigen oder aber den anderen Angestellten Zuschläge für notwendige Mehrarbeiten zahlen muss.
Weitere Informationen sowie de gesetzlichen Grundlagen findest du z.B. in den Gesetzen über den Feuerschutz und die jeweiligen Hilfeleistung, welche aber von Bundesland zu Bundesland variieren.
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:: derpunkt
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