vom 02.01.2008
Talkteria: Sexvideo auf YouTube
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Sexvideo auf YouTube

Forum: Computer & Internet

 Seite 1, 2   
ufuk hat folgendes geschrieben:
Ich glaub irgendwo auf der Seite steht auch, dass YouTube an Inhalten nicht haftet, sondern nur den Service zur Video veröffentlichung anbietet und der User für den Rest haftet.

Jaja, das wird überall geschrieben nur stimmt das nicht - in Deutschland haftet der Betreiber, nicht der Urheber im Gegensatz zu vielen anderen Ländern.

DJ_oNIOn hat folgendes geschrieben:
Inwiefern hätte denn ein User, der sowas hochlädt für die "Missachtung der Nutzungsbedingungen" zu haften?

Tja, fast gar nicht, da der Betreiber in Deutschland haftet für die angebotenen Inhalte - er kann den User höchstens selber anzeigen (mittels Selbstanzeige) oder einfach nur bannen. So wie es hier halt auch gehandhabt wird, wenn jemand Blödsinn macht.

ufuk hat folgendes geschrieben:
DJ_oNIOn hat folgendes geschrieben:
Inwiefern hätte denn ein User, der sowas hochlädt für die "Missachtung der Nutzungsbedingungen" zu haften?
Volle Haftung natürlich...

Aja, wenn Du Dir so sicher bist, dann sage mir doch bitte mal wie Du zu dieser Schlussfolgerung kommst und welches Urteil bzw. welcher Paragraph dies aussagt.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Da hat unser Subbotnik recht: YouTube würde jetzt erst einmal die Probleme kreigen, sollte YouTube verklagt werden und auch verurteilt werden könenn die dann den User auf Schadenersatz verklagen, soviel ich weiß.

Berichtigt mich, sollte ich falsch liegen
  
:: D4Ch3kker :: Beiträge 48:: 9.12 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das mit dem Schadenersatz ist so eine Sache und naja, meist funktioniert es nicht. Ich denke da nur an die zahlreichen Seiten, egal ob Foren oder was weiß ich, wo User selber Inhalte einstellen dürfen und die Betreiber wegen irgendeiner Rechtsverletzung (meistens Urheberrecht) abgemahnt worden sind - diese Kosten (für die Abmahnung) hat oft genug der Betreiber zahlen dürfen ohne dass er sie an den Urheber weitergeben konnte.

Einfach deswegen, weil Internetseiten in Deutschland als journalistische Medien eingestuft werden - egal ob kochbuch.bla oder blabla.de.vu - und bei einer Zeitung haftet auch der ViSdP halt der leitende Redakteur, Herausgeber etc, jedenfalls nicht der Journalist / Reporter, der den Artikel beigesteuert hat, denn man geht hier davon aus, dass nicht dieser sondern der "Betreiber" der Zeitung letztendlich darüber entscheidet ob etwas veröffentlicht wird oder nicht.

Dass das bei vielen Zeitungen noch logisch ist, weil alles vorher gelesen wird, aber bei Web 2.0 Angeboten total schwachsinnig (Beispiel youtube oder Riesenforen), weil man unmöglich soviele Inhalte untersuchen kann wie eingestellt werden ist dann wieder eine andere Sache, wo der Gesetzgeber mal hoffentlich endlich zur Besinnung kommt und sich am Rest der Welt orientiert, also dass da jeder für den Mist den er verzapft selber gerade stehen muss und nicht Betreiber XYZ.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Entschuldige mich, aber mit Menschenverständnis ist Bürokratie nicht aufzuheben Natürlich wird sich der ein oder andere denken: "Was kann den Youtube dafür...?" aber im Gesetzt steht es dann wohl anders und der "Staat muss ja durchgreifen" wie mir schon oft erzählt worden ist

LG, euer D4Ch3kker
  
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