vom 24.12.2007
Talkteria: Eltern haften für ihre Kinder? Nicht immer
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Eltern haften für ihre Kinder? Nicht immer

Forum: Familie & Kinder

    
Man kennt ja den Spruch, der auf fast jedem Schild steht: Eltern haften für ihre Kinder – doch das stimmt nicht unbedingt.

Denn Kinder können nur dann haftbar für die Verursachung eines Schadens haftbar gemacht werden, wenn sie bereits das siebte Lebensjahr vollendet haben.

Und was die Eltern angeht – diese haften in diesem Fall auch nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, deren Umfang wiederum vom Alter des Kindes und dem jeweiligen Einzelfall abhängt.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Noch ein Nachsatz, da ich durch einen anderen THread gerade daran erinnert wurde:
- im Straßenverkehr gilt nicht die 7, sondern die 10-Jahresgrenze, jedoch gibt es auch Ausnahmen (falls das Kind ein parkendes Auto beschädigt, z. B.).
- Grundsätzlich gilt zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr die Einsichtsfähigkeit als Grundorientierung, heißt oft: Je älter, desto eher wird man bestraft.

Haftung bedeutet hier, dass Kinder z. B. dann mit ihrem Gehalt, welches sie einmal bekommen, den angerichteten Schaden begleichen müssen - u. U. sogar lebenslang. Das Urteil muss nicht sofort vollstreckt werden.

Eltern haften wie gesagt nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht - ob man diese verletzt hat oder nicht hängt vom Kind (eher brav oder sehr lebhaft) und dessen Alter zusammen.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das ist gut zu wissen, denn es gab auch schon Situationen, wenn ich meinen Sohn mal kurz "von der Leine gelassen habe", er ist jetzt fast 2, wo er beinahe im Laden etwas kaputtgemacht hätte. Ich finde das auch angemessen, denn Kleinkinder sind manchmal blitzschnell, meist schneller als man reagieren kann, und handeln halt fast grundsätzlich unüberlegt. Ich muss zugeben, ich bin jetzt sehr erleichert, das gelesen zu haben. Klar entbindet das einen nicht von der Aufsichtspflicht, ich möchte ja auch, dass meinem Kind nichts passiert, aber sollte der Kleine nun doch einmal etwas umschmeißen oder demolieren, brauche ich mich dann zumindest bis zum Schulalter nicht verrückt zu machen.
  
netti78 :: netti78 :: Beiträge 2801:: 30.38 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Und genau darüber habe ich mich gestern abend richtig aufgeregt. Mein Freund und ich, wir haben die Sendung "Einspruch", das mit den Rechtsirrtümern gesehen. Und da ging es um einen solchen Fall.

Eine sechsjährige Göre hat mal eben das neue Auto der Nachbarn zerkratzt. Zwar "nur" mit einem Holzstock, aber immerhin konnte man diese Kratzer sehen. Ein Gutachten in einer Lackiererei ergab, dass sich der durch solchen Schabernack verursachte Schaden auf sage und schreibe 2.000,- € beläuft! Und das Auto war ja neu, was bedeutet, wenn die Besitzer es nicht machen lassen hätten, hätte das den Wert dieses Autos erheblich gemindert.

Nun stellte das besagte Ehepaar in der Sendung die Frage, wer denn nun dafür haftet. Und über die Antwort von Dr. Höcker war ich echt schockiert! Gar keiner! Die Eltern nicht und auch das Kind nicht, da es eben das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Also ich finde das eine Riesen-Sauerei, Kinder hin oder her! Es kann doch nicht sein, dass solche Blagen mutwillig Schaden verursachen können und die Geschädigten auf ihrem Schaden sitzen bleiben! Ich finde, das geht echt zu weit. In was für einem Staat leben wir eigentlich?!
  
Jacqui_77 :: Jacqui_77 :: Beiträge 1508:: 29.26 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@Jaqui_77: ja wir wissen, dass Du keine Kinder magst. Und ja es ist für den Geschädigten absolut übel, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Nur: wenn das Kind sonst immer lieb und artig ist, wie sollte man denn darauf kommen, dass es so etwas tut?

Davon abgesehen heißt es doch nicht, dass man nicht doch eine Einigung findet, auch wenn das Kind vor dem Gesetz noch nicht haftet. Ich habe beispielsweise zu meinen Nachbarn ein so gutes Verhältnis, dass ich da schon nach einer Lösung suchen würde. Wenn ich aber einen Nachbarn hätte, der nur etwas von Gör oder Blag zetern würde, dann würde mein Wille, da auf freiwilliger Basis etwas zu regeln gegen Null tendieren.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das Gesetz geht schon so in Ordnung keine Frage, außer bei dem bekannten Sender RTL, denn dort kommt wieder die sogenannte Unterschicht zu Wort. Aber mal davon weg, denn wie hoch ist denn wirklich das Risiko, dass ein solcher Fall eintritt? Doch in der Realität (nicht bei RTL) sehr gering. Und daher braucht oder sollte man es auch nicht ändern, denn Kinder sind eben Kinder. Und eben das Alter spiellt nun eben mal eine entscheidende Rolle, denn das wurde in Studien (sogenannte Fallstudien) bewiesen.
  
karlchen66 :: karlchen66 :: Beiträge 2654:: 264.48 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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