Kleinkinder im Gefängnis

vom 08.03.2010, 00:45 Uhr

Ich habe gerade einen Beitrag im Fernsehen über Frauen im Gefängnis gesehen und stelle mir die Frage, was passiert, wenn eine Frau während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt aus was für einen Grund auch immer ins Gefängnis muss.

Was passiert da mit dem Kind? Ich habe ja schon öfter gehört, dass Babys und Kleinkinder zu den Müttern mit ins Gefängnis dürfen. Ist das immer möglich oder nur in bestimmten Fällen? Wie lange können diese Kinder dann bei ihrer Mutter im Gefängnis bleiben? Bekommen die dann keinen psychischen Schaden, wenn sie dann ja auch nur die Räumlichkeiten des Gefängnisses kennen.

Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht davon abhängig ist, welche Straftat die Mutter gemacht hat und wie lange die Haft dauert. Je nachdem können die Kinder mit oder nicht. Wenn eine Mutter also zum Beispiel 5 Jahre im Gefängnis bleiben muss, wird das Kind dann wohl nicht mitdürfen, weil das wäre ja wohl wirklich zu lange. Und dass das Kind ein Jahr bei der Mutter bleibt und dann zu Pflegeeltern kommt, kann ich mir auch nicht gerade als gute Lösung vorstellen.

Es ist sicher ein heikles Thema. Kennt jemand vielleicht einen konkreten Fall?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich kann dir die Frage zwar nicht in allen Einzelheiten beanworten, habe aber mal einen Bericht darüber im Fernsehen gesehen. Es gibt in bestimmten Gefängnissen Mutter-Kind-Einrichtungen. Diese sind natürlich schon umzäunt, aber ansonsten wie normale Mutter-Kind-Heime, sprich die Räumlichkeiten sind freundlich, keine Zellen im eigentlichen Sinne, und es gibt auch einen Spielplatz, wo die Kinder herumtollen können.

Inwieweit die Unterbringung in so einer Einrichtung mit der Schwere der Tat der Mutter zusammenhängt, kann ich nicht sagen, aber ich denke, dass da wohl durchaus ein Zusammenhang bestehen wird, denn je länger die Strafe, die die Mutter absitzen muss, desto unwahrscheinlicher wird es sein, dass das Kind bei der Mutter bleiben kann. Schließlich gibt es dort meines Wissens nach keine Schulen für größere Kinder, und das wäre ja auch nicht sinnvoll finde ich.

Wenn einer Mutter aber "nur" 1-2 Jahre Strafmaß hat und ein Kleinkind zu versorgen hat, glaube ich, stehen die Chancen sehr gut, dass das Kind bei der Mutter bleiben kann, natürlich vorausgesetzt, die Mutter hat das Kind nicht vorher bereits vernachlässigt.

Bei Kleinkindern halte ich einen psychischen Schaden aufgrund der Unterbringung in solchen Mutter-KInd-Einrichtungen an sich für ausgeschlossen, denn zumindest bis zum Alter von etwa 4 Jahren sind diese sich ja noch nicht wirklich bewußt, wo der Unterschied zwischen der Einrichtung und dem Leben außerhalb besteht, sie kennen es ja dann meist nicht anders und es ist ihre vertraute Umgebung.

Ich kann mir auch vorstellen, dass gelegentliche Ausflüge mit dem Kind in Begleitung der Mutter und einer Begleitperson oder eventuell halt auch ohne Mutter mit einer anderen Bezugsperson, z.B in einen Zoo, durchaus möglich sind, so dass das Kind auch mal was anderes als nur die Einrichtung sieht.

Ich kann mir aber vorstellen, dass es im Anschluss an den Gefängnisaufenthalt schwierig wird für die Mutter, sich wieder "da draußen" im normalen Leben zurechtzufinden und wieder komplett Verantwortung zu übernehmen, sprich eine Wohnung zu suchen, einen Kindergartenplatz zu organisieren, etc. und dass das Kind diese Umstellung dann auch mitbekommt. Wenn die Mutter aber bemüht ist, dem Kind ein gutes Umfeld zu bieten und auch Hilfe annimmt - es gibt ja sicherlich verschiedene Wiedereingliederungseinrichtungen, die in solchen Fällen helfen - dann glaube ich, dass die Umstellung ganz gut klappen kann.

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe erst einen Bericht im Fernsehen gesehen, wo Frauen mit ihren Kindern im Gefängnis waren. Allerdings hat es dort nicht wie in einem Gefängnis ausgeschaut. Die Türen waren offen und es gab Spielzimmer und auch sonst sah es sehr kindgerecht aus.

Ich denke das Mütter die stillen ihre Kinder mitnehmen dürfen und solche die nur eine kurze Haftstrafe verbüßen müssen. Ich habe mal gesehen, das die Kinder, wenn die Mütter eine längere Haftstrafe haben, dann nach einigen Jahren zur Familie oder Pflegeeltern kommen. Sobald sie mitbekommen können wo sie sich befinden. Die ganz kleinen bekommen es ja noch nicht mit.

Die Kinder sind dort auch gut versorgt und fühlen sich wohl. So sah man es zumindest im Film. Das einzige ist, das sie halt nicht mit den Müttern raus dürfen.

» wiesel » Beiträge: 1303 » Talkpoints: 0,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich habe auch schon von Einrichtungen gehört, in denen die Mütter ihre Kinder während ihrer Haft dabei haben dürfen. Bei Säuglingen und jungen Kleinkindern mag das unter Umständen sicher sogar sinnvoll sein, sofern die charakterliche Eignung der Mutter nicht in Frage gestellt wird. Bei älteren Kleinkindern und Schulkindern finde ich es schon problematisch, wenn diese gemeinsam mit ihrer Mutter in einem Gefängnis untergebracht werden und dann als erstes dieses unnatürliche Lebensumfeld kennenlernen. Denn als normalen Lebensraum kann man ein Gefängnis wohl kaum bezeichnen, vor allem nicht für ein Kind.

Ich kann mir gut vorstellen, dass auch die Art der Straftat eine Rolle bei der Entscheidung spielt, ob das Kind bei der Mutter bleiben kann oder nicht. Zum einen bringen manche Delikte einfach recht lange Haftstrafen mit sich, so dass es dem Kind wohl kaum zuzumuten wäre, so lange in einem Gefängnis zu leben. Abgesehen davon würde ich es auch nicht gutheißen, ein Kind zu jeder Art von Straftäterin zu geben. Eine Mörderin oder eine Frau, die wegen Körperverletzung einsitzt, könnten zwar sicher auch gute Mütter für ihr Kind sein, aber ich hätte dennoch Zweifel an dem Charakter dieser Mütter, so dass ich es schlimm fände, wenn man ein Kind bei einer solchen Frau lassen würde.

Bei älteren Kindern finde ich es gut, wenn diese nicht bei ihren Müttern im Gefängnis aufwachsen, da der Unterschied zum normalen Umfeld trotz bunter Wände und Knast-eigenem Spielplatz doch deutlich sein dürfte und die Kinder dann ja auch irgendwann realisieren, dass ihr Zuhause anders ist als das der meisten anderen Kinder. Ich denke nicht, dass ein Kind völlig frei und normal aufwachsen kann, wenn es viel Zeit im Gefängnis verbringt. Wichtig ist nur das, was für das Kind das Beste ist, da man das Kind auf keinen Fall für die Verfehlungen der Mutter mit bestrafen darf.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also ich kenn das auch nur aus Berichten und ich weiß, dass die Kinder bis zum 4. Lebensjahr bei der Mutter im Gefängnis bleiben dürfen. Sollte die Mutter danach immer noch in Haft sein, dann wird das Kind zu Pflegeeltern gegeben.

Ich finde es gut, dass es soetwas gibt, denn man sollte in solchen Fällen in erster Linie an die Kinder denken und sie sind nun mal am Besten bei der Mutter aufgehoben.

Ich denke nicht, dass die Kinder einen psychischen Schaden bekommen, denn bis zum 4. Lebensjahr nehmen sie die Stäbe vor dem Fenster nicht als eingesperrt wahr. Dazu kommt, dass es Spielräume gibt, sie sind mit anderen Kindern zusammen, es gibt Spielplätze, Mutter-Kind-Angebote und und und.

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» Anne-Kristin » Beiträge: 84 » Talkpoints: 0,62 »


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