Die Haftpflichtversicherung von A muss zahlen. Hat A keine Haftpflichtversicherung, dann ist A in der Pflicht. Denn dafür ist eine Haftpflichtversicherung da.
Das Waschbecken gehört zur Mietsache und das ist mit der Haftpflichtversicherung abgegolten. Anders wäre es, wenn es eine Eigentumswohnung wäre. Da kommt die Haftpflicht nicht auf, weil es Eigentum von A ist. Aber bei einer Mietwohnung ist das Waschbecken das Eigentum des Vermieteres, was man mitgemietet hat.
Der Vermieter muss auf keinen Fall dafür sorgen, weil die Mieter, sprich die Tochter des Mieters es ja kaputt gemacht hat.
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:: Diamante
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