Da es nun zu einer Änderung im europäischen Recht kam muss ab dem 01.01.2008 jedes Obst und Gemüse mit dem Erzeugerland gekennzeichnet werden – bislang galt diese Kennzeichnungspflicht nur für Obst und Gemüse welches vom Vermarktungsrecht der Europäischen Union betroffen und erfasst war. Da es bislang keine genauen Vorschriften gibt lautet die Empfehlung der EU, im Kennzeichnungsfeld das Ursprungsland anzugeben.
Die Regelung soll sowohl für exportierte als auch für importierte Obst- und Gemüsesorten gelten.
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:: Subbotnik
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Wie muss man sich das vorstellen. Bekommt dann jedes Stück eine Kennzeichnung, wie beispielsweise Eier? Oder ist das eher wie beim Fleischer, der einen Zettel aushängen hat, mit den wichtigsten Daten zum verarbeiteten Tier?
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:: JotJot
:: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints |
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Ich würde sagen, kommt auf das Produkt an.
Wenn es sich um lose Ware handelt, beispielsweise Kiwi oder Kirschen, haltso Sachen, die man selbst abwiegen kann, steht das oben auf dieser schmucken Tafel.
Bei Stückgut, mit Zettelchen wird das auf diesem vermerkt sein.
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:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
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Hallo.
Aha das wusste ich ja noch garnicht. Das heißt also wen ich jetzt am 1.01.2008 in einem Laden gehe und sie dort es nicht Gekennzeichnet haben machen sie sich Strafbar?
MfG Knorre
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:: Knorre
:: Beiträge 860:: -20.61 Talkpoints |
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Sowas fällt nicht unters Strafrecht!
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:: Subbotnik
:: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints ::  |
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