vom 17.12.2009
Talkteria: Riss in Toilettenschüssel
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Riss in Toilettenschüssel

Forum: Haus & Wohnen

    
Ich habe vorhin mal wieder das Bad ausgiebig geputzt und dabei etwas Erschreckendes festgestellt: An meiner Toilettenschüssel befindet sich ein großer Riss. Er geht vom oberen Teil direkt unter der Klobrille senkrecht hinunter, auf der Außenseite der Toilette. Er ist fein und zum Glück wohl auch nicht durchlässig, aber auf jeden Fall ist es ein Riss, keine Farbe oder soetwas. Abwischen lässt es sich nicht, und es ist auch fühlbar eine Veränderung im Material.

Nun frage ich mich, woher das kommt. Also vor einer Woche war der Riss da auf jeden Fall nicht, und zwischendurch ist er mir auch niemals aufgefallen. Gut, es ist so eine Stelle, die man nicht so oft einsieht, das Klo steht direkt neben der Badewanne, und dieser Riss befindet sich auf der Seite, die zur Wanne hin gerichtet ist. Da ist eine Lücke von wenigen Zentimetern, also normalerweise sieht man die Stelle einfach nicht, es sei denn eben beim Putzen.

Hat jemand von euch das schon erlebt und kann mir sagen, woher so etwas kommen kann? Ich meine, mir ist nichts auf die Toilettenschüssel gefallen, was sie hätte beschädigen können. Und hier im Haushalt ist auch niemand, der so schwer wäre, dass davon eine Kloschüssel Schaden nehmen sollte (abgesehen davon frage ich mich, ob überhaupt auch der dickste Mensch eine Toilettenschüssel durch sein Gewicht bei normaler Benutzung beschädigen könnte). Ich bin da völlig ratlos.


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Könnte das vielleicht irgendein Materialmangel sein? Kann eine Kloschüssel an Materialermüdung Schaden erleiden? Sie ist eingesetzt worden, als das Haus gebaut wurde, das war 1996. Eigentlich müsste eine Kloschüssel länger halten, oder irre ich mich vollkommen? Das ist so eine hellgraue aus Keramik.

Und habe ich, da es eine Mietwohnung ist, irgendwie einen Anspruch, dass der Vermieter das Ding ersetzt? Oder muss ich das gar selbst ersetzen? Dann könnte ich mich hier gleich erkundigen, wie teuer so eine neue Kloschüssel ist. Dabei habe ich aktuell schon finanzielle Probleme, da hoffe ich, käme nicht auch das noch auf mich zu.

Ja, und sollte man irgendwelche Maßnahmen treffen? Undicht scheint die Stelle ja nicht zu sein, und der Riss ist irgendwie mehr oder weniger außen. Also von innen ist jedenfalls nichts zu sehen, daher nehme ich mal an, ist das Klo an der Stelle irgendwie doppelwandig. Besteht die Gefahr, dass bei so einem Riss das Klo irgendwann komplett auseinander bricht? Das wäre dann ja eine richtige Katastrophe, also nicht nur wegen der Schweinerei, sondern, weil wir dann in der eigenen Wohnung wohl eine Weile keine Toilette hätten, was ich mir schrecklich vorstelle. Dann müsste man diese rissige Kloschüssel ja auf jeden Fall vorsorglich ersetzen, auch jetzt schon.
  
Wawa666 :: Wawa666 :: Beiträge 4528:: 530.21 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Durch Frost können Risse in Kloschüsseln entstehen. Allerdings glaube ich nicht, dass es in deiner Wohnung massiven Frost gegeben hat.

Hast Du mal heiße Essensreste ins Örtchen gekippt? Der Temperaturunterschied kann die Kloschüssel beschädigt haben. Hast Du eine Edelklobürste, die oben am Stiel so ein Metalldeckelchen angebracht hat? So ein schlag mit so einer Klobürste kann auch ein WC-Becken zerstören.

Wenn Du Dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, würde ich versuchen beim Vermieter zu fragen, ob es noch Herstellergarantie auf die Kloschüssel gibt. Manche Markenkeramikhersteller werben ja mit diesem Service. Und da die Schüssel hellblau ist, besteht immerhin die Chance, dass es nicht ein No-Name-Produkt ist.

Hast Du eine Haftpflichtversicherung? Die zahlt normalerweise auch Schäden an Toilettenschüsseln, die der Versicherungsnehmer wie auch immer verursacht hat. Wenn allerdings keine Garantie besteht und Du keine Haftpflichtversicherung hast, kann es sein, dass die Vermieterin die Kosten für einen sofortigen Wechsel auf Dich abwälzt, weil du nicht beweisen kannst, dass Du die Schüssel nicht kaputt gemacht hast.

Ein maximales Benutzergewicht haben Kloschüsseln meines Wissens doch. Aber das liegt glaube ich bei rund 200 kg. Da ich aber weit weit von dieser Marke entfernt bin, kenne ich mich da nicht so aus.
  
trüffelsucher :: trüffelsucher :: Beiträge 3056:: 160.77 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nein, wir haben hier keinen Frost in der Wohnung. Auch schütte ich normalerweise keine heißen Essensreste ins Klo (jedenfalls kann ich mich an so einen Fall nicht erinnern) und ich schlage auch nicht mit Metall-Klobürsten auf Kloschüsseln. Wir haben sowieso nur eine aus Plastik, die wohl eine Keramik-Schüssel kaum zerstören kann.

Es ist übrigens keine hellblaue Kloschüssel, sondern eine hellgraue. Also eine ganz normale. Jedenfalls habe ich so eine schon bei anderen Menschen gesehen. Ich denke nicht, dass sie besonders teuer oder edel ist.

Eine Haftpflichtversicherung habe ich leider nicht. Aber ich glaube irgendwie auch nicht, dass ich schuld sein könnte, dass eine Kloschüssel einen Riss bekommen hat. Ich frage mich eben, wie ich so etwas verursacht haben könnte. Da fällt mir nichts ein, weshalb ich eben von einer einfachen Materialermüdung (eventuell auch Fabrikationsfehler?) ausgehe. Und dann müsste der Vermieter zahlen, oder? Denn ich habe ja keine Schuld am Schaden.

Wie sollte man übrigens eigentlich beweisen, dass man eine Toilettenschüssel nicht beschädigt hat? Allgemein stelle ich es mir schwer vor, zu beweisen, etwas nicht getan zu haben.

Übrigens, ich kenne auch niemanden mit 200 Kilogramm. Also, ob der Vormieter so viel gewogen hat, weiß ich natürlich nicht. Ganz prinzipiell könnte es also auch sein, dass dieser Vormieter diese Kloschüssel durch sein Gewicht quasi "angebrochen" hat. Aber ich halte das doch auch irgendwie für relativ unwahrscheinlich, denn so viele Menschen mit 200 Kilogramm Gewicht gibt es ja nun auch nicht.
  
Wawa666 :: Wawa666 :: Beiträge 4528:: 530.21 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich weiß ja nicht, wie lange Du in der Wohnung schon wohnst. Wenn Du gerade erst eingezogen bist, solltest Du es auf jeden Fall melden. Wenn ich mich nicht irre kann man glaube ich bis zu einen Monat nach Einzug dem Vermieter noch Mängel melden, die die Wohnung hat und er muss dann davon ausgehen, dass die Mängel beim Einzug schon bestanden haben. Wenn Du schon länger in der Wohnung wohnst, wird das vermutlich schwierig, den Riss noch als alte Sache zu deklarieren und normalerweise wird ein Vermieter da nichts zahlen.

Das mit dem Beweisen ist ziemlich schwierig. Wie kann man beweisen, dass man etwas nicht getan hat? Der Vermieter muss vermutlich nur auf den Mietvertrag verweisen, dass da nirgends vermerkt ist, dass beim Einzug die Kloschüssel einen Sprung hatte und kann damit nachweisen, dass während deiner Mietzeit die Kloschüssel kaputt ging. In meiner Bekanntschaft gab es mal einen ähnlich gelagerten Fall. Der Dame ist damals ein Parfümflakon ins Klo gefallen und das Klo hatte einen Sprung. Bei ihrem Auszug musste sie einen Handwerker bestellen und auf eigene Rechnung ein neues Klo kaufen und montieren lassen müssen.

Wenn Du jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließt, nützt das auch nichts mehr, weil die nur Schäden übernehmen, die man nach Vertragsabschluss verursacht hat und nicht rückwirkend zahlen kann. Da mag es auch Ausnahmen geben, aber mir ist nichts bekannt.

Das ist bitte nur als meine Laienmeinung zu sehen. Ich bin Pädagoge, kein Advokat. Bist Du beim Mieterbund? Die können Dir in dem Fall fundierte Auskunft geben. Wenn das Klo irgendeine Farbe hat, ist es normalerweise nicht das billigste No-Name Modell aus dem Baumarkt. Ist denn irgendwo auf der Kloschüssel in der Glasur ein Firmenname als Aufschrift eingearbeitet?
  
trüffelsucher :: trüffelsucher :: Beiträge 3056:: 160.77 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
trüffelsucher hat folgendes geschrieben:
Ich weiß ja nicht, wie lange Du in der Wohnung schon wohnst.

Leider schon seit dem Sommer 2005. Also als Schaden durch den Vormieter kann ich das wohl leider nicht mehr werten lassen. Obwohl mir, wie gesagt, kein Grund für den Schaden einfällt. Weder meinem Lebensgefährten noch mir ist irgendetwas Schweres auf die Toilettenschüssel gefallen, Leute über 200 Kilogramm waren hier auch nicht. Eigentlich auch nicht über 100 Kilogramm. Ja, wie gesagt, mir fällt kein logischer Grund für diesen Schaden ein.

trüffelsucher hat folgendes geschrieben:
Bist Du beim Mieterbund?

Leider nicht. Also denke ich, werde ich wohl einfach mal schauen müssen, ob ich diesen Schaden bezahlen muss, oder ob Toilettenschüsseln auch als Teil der Austattung gelten, und daher durch den Vermieter ersetzt werden. Denn soweit ich weiß, werden bei Mietwohnungen bestimmte Dinge ja regelmäßig durch den Vermieter erneuert oder wenn nötig ersetzt, sofern nicht eindeutig durch Verschulden des Mieters zerstört oder beschädigt. Oder irre ich mich da jetzt total?

trüffelsucher hat folgendes geschrieben:
Wenn das Klo irgendeine Farbe hat, ist es normalerweise nicht das billigste No-Name Modell aus dem Baumarkt. Ist denn irgendwo auf der Kloschüssel in der Glasur ein Firmenname als Aufschrift eingearbeitet?

Es steht "Olivia" drauf, jedenfalls auf dem Waschbecken. Aber ich vermute mal, dass das Klo von derselben Marke ist, da der Farbton auch genau zusammenpasst und auch das Design, also in Sachen Form, schon irgendwie zueinander zu passen scheint. Ob "Olivia" aber die Marke ist oder irgendein Serien-Name von Badmöbeln, das weiß ich nicht. Außer dieser Aufschrift und der hellgrauen Farbe habe ich keinerlei Anhaltspunkte, was für eine Marke das sein könnte und wie teuer die Sachen sind.
  
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