Künftig wird es nur noch eine Plakette für die bestandene Hauptuntersuchung geben nicht mehr jedoch für die Abgasuntersuchung. Dies ist das Ergebnis der mehrfach verschärften Abgasgesetzgebung. Trotzdem wird natürlich weiterhin untersucht, allerdings ist die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems ab dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der weiterhin stattfindenden Hauptuntersuchung.
Dafür gilt die Hauptuntersuchung in Zukunft auch nur dann als bestanden, wenn das untersuchte Fahrzeug die Abgasuntersuchung besteht - natürlich gibt es auch nur dann die entsprechende Plakette. Die alte AU-Plakette wird dann von der vorderen Kennzeichentafel entfernt und Klebe- sowie Kratzreste können mit einer Reparaturplakette überklebt werden.
Übrigens besteht für den künftigen Prüfnachweis über die Untersuchung der Abgase keine Aufbewahrungspflicht. Allerdings wird empfohlen diesen Bericht ebenso wie den der Hauptuntersuchung bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden.
Weiß man denn schon, ob sich das auf die Preise auswirkt? Man darf nämlich die Abgasuntersuchung auch weiterhin von einer anerkannten AU-Werkstatt durchführen lassen. Der Prüfingenieur braucht dann die Abgase nicht noch einmal untersuchen, allerdings darf die Untersuchung höchstens einen Monat zurückliegen.
|
| |
|
:: JotJot
:: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|